Sonntag, 27. Juni 2010

Das Arbeitszeugnis

Wusstest du, dass...

... am Beginn eines Arbeitszeugnisses nicht nur dein Name und dein Geburtsdatum, sondern insbesondere auch dein erworbener akademischer Grad genannt werden sollte?

... das Ausstellungsdatum des Zeugnisses eine zeitliche Nähe zum Austrittsdatum haben sollte, da sonst ein Rückschluss darauf möglich ist, dass es bei der Ausstellung des Zeugnisses Diskrepanzen zwischen Arbeitgeber und -nehmer gab (Streit um Formulierungen, Klage wegen einer zu schlechten Bewertung)?

... die Reihenfolge der Tätigkeitsbeschreibung eine Aussage über die Kompetenz darstellen? Stehen unwichtige Aufgaben wie das Öffnen der Post zuerst, bedeutet das, man sollte diesem Mitarbeiter nur untergeordnete Aufgaben übertragen.

... der individuelle Informationsgehalt eines Arbeitszeugnisses durch die Angabe
- von eingesetzter Software, Geräten und Techniken
- der Höhe des Kostenbudgets, des Auftragsvolumens
- der Teilnahme an Projekten und Ausschüssen
- der Vertretung von ranghöheren Mitarbeitern
gesteigert werden kann?

... man beim selber Formulieren des Arbeitszeugnisses oft zu Untertreibung neigt und dies später als mangelhafte Beurteilung verstanden werden kann? Übertreibung laut Positivskala (z.B. erfüllte alle ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit) ist äußerst wichtig für eine sehr gute Beurteilung.

... die Reihenfolge, in der die Personen in der Formel "Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war immer einwandfrei" genannt werden, eine Aussage darüber macht, ob das Verhalten zu den Vorgesetzten (immer als erste zu nennen) tatsächlich einwandfrei war?

... neben einer Danksagung an den Arbeitnehmer am Schluss des Zeugnisses immer auch das Bedauern über das Ausscheiden des Arbeitnehmers angesprochen werden sollte? Durch ein Fehlen der Bedauerns-Formel werden eventuell vorherige Belobigungen negiert!

... bei der Formel der Zukunftwünsche unbedingt stehen sollte: "und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg"? Fehlt das weiterhin, ist dies ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer während seiner Zeit bei dieser Firma keinen Erfolg hatte.

... die Unterschrift unter dem Zeugnis etwas über die Wertschätzung des Arbeitnehmers aussagt? Wird es vom Geschäftführer unterschrieben, bringt dies eine gewisse Wertschätzung zum Ausdruck.

... eine Hervorhebung einer Eigenschaft, die in diesem Tätigkeitsbereich vorausgesetzt wird, z.B. Sauberkeit bei der Arbeit mit Lebensmitteln, der Hinweis darauf sein kann, dass es eben damit nicht so gut klappte? Oder die Betonung dieser Selbstverständlichkeiten bedeuten kann, dass es außer dieser Eigenschaft nichts zu loben gab?

Informiert euch unbedingt ausreichend, bevor ihr euer Arbeitszeugnis ausgestellt bekommt, über den Sachverhalt, um rechtzeitig eine Korrektur einzufordern. Ich empfehle euch:
Verena Janssen, Manfred Beden: Arbeitszeugnisse, im Verlag GU erschienen.

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